Unsere Kompetenz im Arbeitsrecht

gilt Gewerkschaften, Betriebsräten und Arbeitnehmern

Wir bieten Gewerkschaften, Konzernbetriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Betriebsräten, Personalräten, Schwerbehindertenvertretungen und Arbeitnehmer:innen unsere exklusive Spezialisierung auf das Arbeitsrecht an.  

Wir begleiten einvernehmliche Verhandlungen von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen, beraten vor Schlichtungsstellen sowie Einigungsstellen und vertreten in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen bis hin zum Bundesarbeitsgericht.

Rufen Sie einfach an:

Wir beantworten Ihre Fragen. Ein Erstgespräch ist kostenlos.

069 - 247 45 087 - 0

kanzlei@ra-wall.de

Kompetenzen:

Gewerkschaften

Gewerkschaften stehen wir in tariflichen Verhandlungen ebenso wie in arbeitsgerichtlichen Tarifstreitigkeiten zur Seite. Hier sind nicht nur sehr spezielle Kenntnisse des Beschlussverfahrens gefragt, sondern oft auch eine sehr schnelle und präzise prozessuale Reaktion im einstweiligen Verfügungsverfahren. Hier antizipieren wir prozessual die Reaktion des Gegenübers mit Schutzschriften oder helfen dabei, gegnerische Einstweilige Verfügungen abzuwehren.

Betriebsräte / Personalräte

Betriebsräten bieten wir für ihre Arbeit einen direkten Draht, um vertrauensvoll, unkompliziert und schnell Rechtsfragen zu beantworten, um rechtssicher im betrieblichen Alltag agieren zu können. Daneben unterstützen wir Arbeitnehmervertretungen auf allen Ebenen in komplexeren Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Arbeitnehmer

Wenn Sie eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten haben oder Bonusansprüche, Elternzeitansprüche, Beschäftigungsansprüche durchsetzen müssen, stehen wir Ihnen für eine erfolgreiche außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung zur Seite. Wenn einvernehmliche Verhandlungen eines Aufhebungsvertrages, einer Entsendung oder Geschäftsführer-Dienstvertrages auszuhandeln sind, beraten und verhandeln wir dies gerne für Sie. Ein erstes Telefonat, um zu entscheiden, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, ist bei uns kostenlos.

Einigungsstellen

Als Beisitzer in Einigungsstellen werden wir ausschließlich auf Betriebsratsseite tätig. Im Einvernehmen zwischen Betriebsräten und Geschäftsleitungen übernehmen wir auch den Vorsitz von Einigungsstellen. Durch unzählige Musterbetriebsvereinbarungen zu allen betrieblich relevanten Themen, u.a. im Haufe-Verlag und im Bund-Verlag veröffentlicht, ist eine intensive und ausgewogene Vorbefassung mit den Interessen beider Seiten bereits gewährleistet.