Jana Prasse

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Arbeitsrecht

Jana Prasse ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie berät und vertritt Betriebsräte und Arbeitnehmende in allen Belangen des Kollektiv- und Individualarbeitsrechts.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg absolvierte sie das Referendariat im Verwaltungsbezirk des Oberlandesgerichts Karlsruhe. 2018 wurde Frau Prasse zur Anwaltschaft zugelassen. Nachdem sie zunächst in einer internationalen Wirtschaftskanzlei im Bereich Prozessführung tätig war, entdeckte sie schnell ihre Begeisterung für das Arbeitsrecht, unter besonderer Fokussierung auf das Betriebsverfassungsrecht. Seit 2024 unterstreicht sie ihre Spezialisierung auf die Beratung in arbeitsrechtlichen Themen durch das Führen des Titels „Fachanwältin für Arbeitsrecht“.

Frau Prasse ist seit 2023 Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

Des Weiteren ist sie Mitglied im:
Deutschen Anwaltverein e.V.
Deutschen Juristinnenbund
Verein für Arbeitsrecht Köln e.V.
Sie ist ebenfalls in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein aktiv.  

Frau Prasse berät sowohl in deutscher wie englischer Sprache – und ist damit auch in internationalen arbeitsrechtlichen Zusammenhängen eine kompetente Ansprechpartnerin.

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27.08.2025 - Betriebsratstätigkeit und Arbeitszeiterfassung

05.08.2025 - Verhinderung Betriebsratsgründung und Altersdiskriminierung

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Darlegungslast bei Rückforderung von Entgeltfortzahlung und Kündigung

Auch wenn Arbeitnehmer*innen im Rahmen der Geltendmachung von Entgeltfortzahlung nach neuer BAG-Rechtsprechung höheren Darlegungsanforderungen unterliegen, kann sich der Arbeitgeber hierauf nicht in Rückforderungs- oder Kündigungsfällen berufen: Will der Arbeitgeber zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern oder wegen angeblichen Betrugs kündigen, bleibt er in der Pflicht, konkret und greifbar zur fehlenden Arbeitsunfähigkeit bzw. Täuschung vorzutragen.