Wir beraten branchenübergreifend und grenzüberschreitend in allen Angelegenheiten des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.
Als hochspezialisierte Kanzlei gestalten wir das Arbeitsrecht auf Arbeitnehmerseite vornehmlich in kollektiven Vereinbarungen oder vertreten in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir bieten exzellente Beratung und – wenn sie erforderlich wird – auch strategische gerichtliche Vertretung auf höchstem Niveau.
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