Dr. Daniel Wall

Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Daniel Wall, Jahrgang 1982, berät und vertritt Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitnehmer*innen in allen Belangen des Arbeitsrechts.

Dabei führt er außergerichtliche Verhandlungen für respektive an der Seite seiner Mandanten oder vertritt diese in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Prozessual hat er sich dabei auf die Führung von komplexeren Berufungsverfahren und Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht spezialisiert.

Mit dem Examensschwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht studierte Dr. Wall Rechtswissenschaften in Hannover, beide Staatsexamina schloss er mit Prädikat ab. Dr. Wall entdeckte während seiner anschließenden Tätigkeit als Promovend und wiss. Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivilprozessrecht bei Prof. Dr. Roland Schwarze seine Leidenschaft für das Betriebsverfassungsrecht, dort zunächst in forschender, publizistischer und lehrender Befassung.

Dr. Wall war Lehrbeauftragter an der Leibniz Universität Hannover und ist Lehrbeauftragter an der Hochschule Mainz im Masterstudiengang „Arbeitsrecht und Personalmanagement“.

Fachliche Excellenz kann nur im steten Austausch erzielt werden. Deswegen ist Dr. Daniel Wall u.a. Mitglied im:
Hessische Fachanwälte für Arbeitsrecht e.V.
Deutscher Juristentag e.V.
Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
Rechtsanwaltskammer, Frankfurt a. M.

Neueste Blogeinträge

05.06.2025 - Betriebsratswahl in Matrixorganisationen

05.03.2024 - Streichung der Fünftelregelung?

01.03.2024 - Nachträgliche Genehmigung von Betriebsratsbeschlüssen

Neueste Publikationen

Ankündigung: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mindert mit dem Elterngeld Einkommensausfälle durch Erziehungsleistungen. Mit der Elternzeit verschafft es Beschäftigten mehr Zeit für Erziehungsleistungen. Zum 1. April 2024 sind neue Regelungen im BEEG zum Elterngeld in Kraft getreten. Zum 1. April 2025 werden weitere folgen. Demnach gelten neue Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Außerdem wurde die Möglichkeit für Eltern, parallel 'Basiselterngeld' zu beziehen, neu geregelt. Der Basiskommentar erläutert alle Regelungen und informiert detailliert über die aktuellen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Ankündigung: Internet- und Social-Media-Nutzung

Musterbetriebsvereinbarung zur privaten Internet- und Social-Media-Nutzung.

Workation: Rechtlicher Input zum Arbeiten im EU-Ausland

Arbeiten im Ausland – Seit der Corona-Pandemie gewähren mehr und mehr Unternehmen mobiles Arbeiten im Ausland. Welche rechtlichen Grundlagen gelten dabei – und warum sind neben detaillierten Betriebs- auch Entsendungsvereinbarungen so wichtig?

Inklusionsvereinbarung

Inklusionsvereinbarungen enthalten Regelungen zur Personalplanung, zur Arbeitsplatzgestaltung sowie die Arbeitsorganisation und die Gestaltung des Arbeitsumfeldes betreffend. Daneben finden sich in dieser Musterbetriebsvereinbarung weitere Regelungen u.a. zur angestrebten Beschäftigungsquote oder Ausbildung Jugendlicher mit Behinderungen.

Tarifliche Regelungen der Arbeitnehmerhaftung

Seine Rechtsprechung zum innerbetrieblichen Schadensausgleich hat das Bundesarbeitsgericht für tarifindisponibel erklärt. Diese Arbeit zeigt auf, dass sich die Praxis hiervon unbeeindruckt zeigt – zahlreiche Tarifverträge enthalten in unterschiedlichsten Spielarten zu Lasten der Arbeitnehmer haftungsverschärfende Regelungen. Die Arbeit leuchtet erstmals die Grenzen aus, wie weit und welche Haftungsregelungen in Tarifverträgen zulässig sind. Aus einer Betrachtung der den Voraussetzungen und Grenzen tarifdispositiven Rechts werden konkrete Regelungsgrenzen für unterschiedlichste Haftungskonstellationen hergeleitet. Diese Untersuchung bietet eine einmalige Orientierung zu Haftungsklauseln für Theoretiker und Praktiker der Tarifautonomie.

Rezension zu: Pauly/Osnabrügge, "Handbuch Kündigungsrecht"

Handbuch Kündigungsrecht Hrsg. von Stephan Pauly und Stephan Osnabrügge. 6. Auflage (AnwaltsPraxis). – Bonn, Deutscher Anwaltverlag 2024. 1104 S., geb. Euro 109,–. ISBN: 978-3-8240-1724-9

Nachhaltigkeit

Diese Musterbetriebsvereinbarung beschreibt als Rahmenvereinbarung unterschiedliche Programme und Projekte, mit denen Unternehmen ihrer sozialen und ökologischen Verantwortung nachkommen.

Beschäftigungssicherung

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung eines gestuften Schutzes der Stammbelegschaft bei betrieblichen Restruktierungen.

Beschäftigungssicherung, Energiekrise

Nach dem Strompreisbremsegesetz und dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz können Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Entlastungen beantragen. Ab einer Entlastung von mehr als 2 Mio. EUR sind Unternehmen verpflichtet, in bestimmtem Umfang Arbeitsplätze zu erhalten. Festgelegt werden kann die Beschäftigungssicherung u.a. in einer Betriebsvereinbarung wie dieser.