Kirsten Aurand
Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Kirsten Aurand berät und vertritt Arbeitnehmer*innen sowie Betriebsräte in allen Belangen des Arbeitsrechts. Sie setzt sich für die Rechte ihrer Mandantschaft ein – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich, im Kollektiv- und Individualarbeitsrecht.
Ihr Interesse für das Arbeitsrecht und die Vertretung von Beschäftigten entdeckte sie bereits während ihres Jurastudiums an der Universität Leipzig, wo sie sich auf Arbeitsrecht spezialisierte. Ihr Referendariat absolvierte sie in Kassel mit einem arbeitsrechtlichen Schwerpunkt.
Mit einem klaren Fokus auf die Interessen von Arbeitnehmerinnen und betrieblichen Interessenvertretungen engagiert sie sich in der Beratung und Prozessführung. Sie begleitet Betriebsräte bei der Durchsetzung ihrer Mitbestimmungsrechte und vertritt Arbeitnehmerinnen in Kündigungsschutzverfahren sowie weiteren arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.
Frau Aurand berät sowohl in deutscher wie englischer Sprache – und ist damit auch in internationalen arbeitsrechtlichen Zusammenhängen eine kompetente Ansprechpartnerin.
Neueste Blogeinträge
05.06.2025 - Der neue Koalitionsvertrag – Was der Betriebsrat wissen muss
Neueste Publikationen
Keine passive Wahlberechtigung von Matrix-Führungskräften außerhalb ihres Stammbetriebs
LAG Baden-Württemberg - Beschluss - 13.06.2024 - 3 TaBV 1/24 Einer Matrix-Führungskraft steht regelmäßig nur in ihrem Stammbetrieb, also dem Betrieb, dem sie arbeitsvertraglich zur regelmäßigen Arbeitsleistung zugeordnet ist, das Stimmrecht nach § 7 Satz 1 BetrVG zu. In der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg geht es um die Wirksamkeit einer durch die Arbeitgeberin angefochtenen Betriebsratswahl.