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Wir unterstützen, begleiten, beraten und vertreten Betriebsräte und Personalräte in allen ihren rechtlichen Herausforderungen, der Rechtsabteilung ihres Konzerns oder Unternehmens auf Augenhöhe gegenüberzutreten.

Zu unseren Mandanten zählen in der Privatwirtschaft Konzernbetriebsräte, Gesamtbetriebsräte sowie Personalbetriebsräte und im öffentlichen Dienst Hauptpersonalräte, Bezirkspersonalräte wie auch Personalräte.

Gleichermaßen können weitere Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten und Verwaltungsräten ebenso wie Schwerbehindertenvertretungen im privaten Sektor ebenso wie dem öffentlichen Dienst auf uns zählen.

Wir beraten branchenübergreifend und grenzüberschreitend.

Für unsere Mandanten führen wir einvernehmliche Verhandlungen in komplexeren Dienstvereinbarungen oder Betriebsvereinbarungen wie auch bei der Vereinbarung  eines Sozialplans und Interessenausgleichs.

Vor allem die Digitalisierung und die Arbeit 4.0 müssen durch passgenaue Betriebsvereinbarungen optimal begleitet und umgesetzt werden. In diesen Bereichen können Sie auf unsere Erfahrung zählen.

Sollten einvernehmliche Verhandlungen nicht zum Erfolg führen, vertreten wir Arbeitnehmervertretungen auch vor der Einigungsstelle.

Wenn dies erforderlich ist, setzen wir Mitbestimmungsrechte in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen durch und stellen so sicher, dass die demokratische Grundidee der betrieblichen Beteiligung auch tatsächlich gelebt und umgesetzt wird.

Zusätzlich rüsten wir Betriebsräte in Schulungen mit dem notwendigen juristischen Werkzeug für die Ausübung ihres Mandates aus.