Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mindert mit dem
Elterngeld Einkommensausfälle durch Erziehungsleistungen. Mit der
Elternzeit verschafft es Beschäftigten mehr Zeit für Erziehungsleistungen.
Zum 1. April 2024 sind neue Regelungen im BEEG zum Elterngeld in Kraft
getreten. Zum 1. April 2025 werden weitere folgen. Demnach gelten neue
Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Außerdem wurde die Möglichkeit
für Eltern, parallel 'Basiselterngeld' zu beziehen, neu geregelt.
Der Basiskommentar erläutert alle Regelungen und informiert detailliert
über die aktuellen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.