Publikationen

Wir haben den Anspruch, das gesamte kollektive und individuelle, nationale und europäische Arbeitsrecht aktiv mitzugestalten. Deswegen publizieren wir regelmäßig in unterschiedlichen Verlagen und Medien.

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Monografien und Beiträge in Sammelwerken

Ankündigung: Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

(in Co-Autorenschaft mit Ariane Mandalka) Basiskommentar, Bund-Verlag 2025, 8. Auflage, ca. 350 Seiten

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mindert mit dem
Elterngeld Einkommensausfälle durch Erziehungsleistungen. Mit der
Elternzeit verschafft es Beschäftigten mehr Zeit für Erziehungsleistungen.
Zum 1. April 2024 sind neue Regelungen im BEEG zum Elterngeld in Kraft
getreten. Zum 1. April 2025 werden weitere folgen. Demnach gelten neue
Einkommensgrenzen für das Elterngeld. Außerdem wurde die Möglichkeit
für Eltern, parallel 'Basiselterngeld' zu beziehen, neu geregelt.
Der Basiskommentar erläutert alle Regelungen und informiert detailliert
über die aktuellen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung.

Der homo oeconomicus in der Arbeitnehmerhaftung

in: Dieckmann, Andreas/Sorge, Christoph (Hrsg.), Der homo oeconomicus in der Rechtsanwendung, Mohr Siebeck 2016, S. 255-281

Die Ökonomische Analyse des Rechts fußt auf dem Verhaltensmodell des homo oeconomicus, eines Menschen also, der stets seinen Eigennutz kalkuliert und rational danach handelt. Dieses Menschenbild gehört mittlerweile auch in Deutschland zum methodischen Kanon der Rechtswissenschaft. Entgegen ihrem universellen Anspruch wendet sich die Ökonomische Analyse des Rechts hauptsächlich an den Gesetzgeber, nicht aber an den Rechtsanwender. Der akademische Nachwuchs der Juristischen Fakultät an der Leibniz Universität Hannover ist auf seiner ersten Mittelbautagung der Frage nachgegangen, ob gleichwohl das Verhaltensmodell des homo oeconomicus von der Rechtspraxis aufgenommen wird. Der vorliegende Band vereint drei orientierende Beiträge zur Schnittstellen-Problematik von Ökonomie und Jurisprudenz sowie sechs Untersuchungen zur Rechtspraxis, die thematisch vom Verbraucher-, Wettbewerbs- und Familienrecht über das Straf- und Arbeitsrecht bis zum Gewerblichen Rechtsschutz reichen.

Handbuch Betriebsvereinbarungen

(in Co-Autorenschaft mit Dr. Michael Bachner und Micha Heilmann), Bund Verlag, 2022, 4. Auflage, 524 Seiten

Aufgrund des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes müssen viele Betriebsvereinbarungen in der Praxis neu gefasst oder mindestens angepasst werden. Die Neuauflage bringt alle Betriebsvereinbarungen auf den neuesten Stand und ergänzt wichtige neue Muster. Das Handbuch ist eine wichtige Arbeitshilfe für den betrieblichen Alltag bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen. Die Mustervereinbarungen sind thematisch geordnet und beinhalten Beispiele zur Mitbestimmung von IT-Systemen, zur Leistungsentlohnung, zu Betriebsänderungen und personellen Einzelmaßnahmen.

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Basiskommentar, Bund Verlag 2023 , 2. Auflage, 493 Seiten

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld wird für viele Unternehmen weiter ein Thema bleiben. Die postpandemische Krisensituation, kriegsbedingte Unterbrechungen von Lieferketten und die aktuell außergewöhnlich stark gestiegenen Energiekosten führen in zahlreichen Betrieben zu vorrübergehenden Auftragseinbrüchen und Arbeitsausfall. Das hat Auswirkung auf den Beschäftigungsbedarf. Verringern Arbeitgeber daraufhin (für alle oder einen Teil der Beschäftigten) die regelmäßige Arbeitszeit im Betrieb, spricht man von Kurzarbeit. Arbeiten Beschäftigte dadurch weniger, reduziert sich ihr Entgelt. Um den Ausfall teilweise auszugleichen, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Aufsätze und aufsatzgleiche Abhandlungen

7 Tipps für eine BV E-Learning

in: Computer und Arbeit 2023, Heft 2, S. 18 – 20

Webinare und E-Learning-Angebote erfuhren im Zuge der Pandemie einen ungeahnten Zulauf. Seit einigen Monaten ist jedoch eine Renaissance präsenter Bildungsangebote zu verzeichnen, denn E-Learning-Angebote ermüden stärker und das Lernen vollzieht sich anders. Gleichwohl bieten E-Learning-Angebote viele Vorteile. Insbesondere die zeitliche Unabhängigkeit und der Kostenfaktor sprechen dafür. Dabei dürfen die Nachteile nicht außer Acht gelassen werden. Es empfiehlt sich daher der Abschluss einer Betriebsvereinbarung, um diesen entgegenzuwirken.

7 Tipps für eine BV Microsoft 365

in: Computer und Arbeit 2022, Heft 9, S. 16 – 19

Die Möglichkeiten von Microsoft 365 gehen heute weit über die klassischen Büroanwendungen wie Word, Excel oder PowerPoint hinaus. Daher sind die Betriebsvereinbarungen komplex.

Der Einsatz der Microsoft 365-Suite unterliegt der Mitbestimmung. Anhand einer Muster-Betriebsvereinbarung werden die wichtigsten Punkte für eine Verhandlung mit dem Arbeitgeber erläutert.

7 Tipps für eine BV zur Videoüberwachung

in: Computer und Arbeit 2023, Heft 5, S. 18-21

Der Einsatz von Videoüberwachung im Betrieb kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, insbesondere aufgrund von Sachbeschädigungen oder Diebstählen von unbekannten Dritten oder Mitarbeitern. Die Intensität zulässiger Überwachung ist davon abhängig, ob der Überwachung ein konkreter Anlass zugrunde liegt.

7 Tipps für eine IT-Rahmen-BV Microsoft

in: Computer und Arbeit 2022, Heft 12, S. 27 – 29

Verhandlungen über neue Software gehören zu den komplexesten Aufgaben des Betriebsrats. Eine Rahmenbetriebsvereinbarung erleichtert vieles. Der Autor gibt hilfreiche Tipps anhand einer Muster-Betriebsvereinbarung.

Varia (eine Auswahl)

3G und 3G+ am Arbeitsplatz

(in Co-Autorenschaft mit Dr. Michael Bachner), in: Betriebsratsarbeit in Krisenzeiten, 17.11.2021, AiB-Newsletter

Mit den am 18. 11. 2021 beschlossenen Änderungen im IfSG können Arbeitgeber nun zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ein 3G-Modell einführen (Zugang zum Arbeitsplatz nur für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete). Unter bestimmten Voraussetzungen. sind sie dazu verpflichtet.

35 Muster-Betriebsvereinbarungen für Haufe-Lexware

abrufbar in Haufe Personal Gold, Februar 2022

Abberufung des Datenschutzbeauftragten möglich

in: Computer und Arbeit 2023, Heft 5, S. 38-39

EuGH, Urteil vom 09.02.2023 – – C-453/21 (X-FAB Dresden GmbH & Co. KG/F C)

Das nationale Recht darf strengere Anforderungen an die Abberufung eines Datenschutzbeauftragten stellen als es die Datenschutzgrundverordnung vorgibt, so nun der EuGH. Ob die Voraussetzungen für die Abberufung vorliegen, muss das nationale Gericht im Einzelfall überprüfen.

Abstandskontrolle per Videoanalyse, Urteilsbesprechung zu ArbG Wesel, Beschluss vom 24. April 2020 – 2 BVGa 4/20

(in Co-Autorenschaft mit Dr. Michael Bachner), in: Betriebsratsarbeit in der Krise, 03.06.2020, AiB-Newsletter

Ein Arbeitgeber will mittels Videoanalyse überprüfen, ob im Betrieb die Abstandsvorschriften zur Vermeidung einer Ansteckung mit dem Covid-19 Virus eingehalten werden. Das geht nur mit Beteiligung des Betriebsrats. Die aktuelle Pandemie ist kein Notfall, der das Mitbestimmungsrecht einschränkt – so entschied zutreffend das ArbG Wesel.

Betriebsvereinbarungen (im Aufbau)

A-D

Altersteilzeit

Stand: 23.10.2023

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung von Altersteilzeit wahlweise als Blockmodell oder als Ausgestaltung in Teilzeit.

Ankündigung: Internet- und Social-Media-Nutzung

Musterbetriebsvereinbarung zur privaten Internet- und Social-Media-Nutzung.

Arbeitszeit, Überstundenanordnung

Stand: 18.08.2022

Musterbetriebsvereinbarung über ein Verfahren zur Anordnung sowie zur Leistung von Überstunden und über die Gewährung von Freizeitausgleich für geleistete Überstuden.

Arbeitszeitkonto

Stand 18.08.2022

Musterbetriebsvereinbarung für die Ausgestaltung eines Arbeitszeitkontos als eine Kombination aus einem Kurzzeitkonto mit einem Ampel-System sowie einem Langzeitkonto.

E-L

E-Learning

Stand: 07.12.2022

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung einer E-Learning-Plattform.

Elektronische Zeiterfassung

Stand: 20.11.2023

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung eines Systems digitaler Zeiterfassung unter Berücksichtigung von BAG, Beschluss vom 13.09.2022, 1 ABR 22/21.

Elternzeit und Pflegezeit

Stand: 26.04.2023

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Ausgestaltung unterschiedlicher Anlässe der Teilzeit (Elternzeit, Familienzeit etc.).

Energiesparen

Stand: 20.12.2022

Gegenwärtig stehen viele Betriebe vor der Herausforderung, explodierenden Energiekosten zu begegnen. Diese Musterbetriebsvereinbarung enthält Regelungen zum betrieblichen Energiesparen.

M-P

Microsoft 365

Stand: 28.09.2023

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung von Microsoft 365 im Betrieb.

Mitarbeiterbeurteilung

Stand: 16.01.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung eines Systems der Mitarbeiterbeurteilung mit Auswirkungen auf das Gehalt.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Stand: 07.03.2024

Musterbetriebsvereinbarung zur Einführung eines Systems für Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Mitarbeitermanagement, Einführung einer Software

Stand: 30.03.2023

Die Einführung einer Software zum Mitarbeitermanagement unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Anwendung berücksichtigt die wesentlichen Personalthemen wie Leistungsbeurteilung, Fort- und Weiterbildung und Zielvereinbarung, verknüpft diese und macht sie - unter Berücksichtigung der abgestuften Zugriffsberechtigungen - zur gleichzeitigen Einsicht verfügbar.

Q-Z

Qualifizierungsgeld

Stand: 22.02.2024

Das Qualifizierungsgeld wird mit dem neuen Aus- und Weiterbildungsgesetz mit Wirkung zum 1.4.2024 eingeführt. Diese Musterbetriebsvereinbarung dient der Ausgestaltung einer durch Qualifizierungsgeld geförderten Weiterbildung.

Qualifizierung und Personalentwicklung

Stand: 13.02.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Personalqualifizierung und Personalentwicklung.

Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst

Stand: 16.01.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung von Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst im Betrieb.

Schichtplansystem

Stand: 14.02.2023

Die Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung eines Schichtplans in einem vorwärts rollierenden System. Sie deckt dabei den Fall einer betrieblichen Arbeitszeit von 24 Stunden und 7 Tage pro Woche ab.