Publikationen

Wir haben den Anspruch, das gesamte kollektive und individuelle, nationale und europäische Arbeitsrecht aktiv mitzugestalten. Deswegen publizieren wir regelmäßig in unterschiedlichen Verlagen und Medien.

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Monografien und Beiträge in Sammelwerken

Handbuch Betriebsvereinbarungen (Neuauflage)

(in Co-Autorenschaft mit Dr. Gregory Garloff), Bund Verlag, 2026, 5. Auflage, 560 Seiten

Betriebsvereinbarungen sind ein zentrales Instrument der Betriebsratsarbeit. Zahlreiche Angelegenheiten werden darin rechtsverbindlich zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geregelt. Das Spektrum reicht von Regelungen zu IT-Systemen über Leistungsentlohnung und Betriebsänderungen bis hin zu personellen Einzelmaßnahmen.

Die 5. Auflage des Handbuchs umfasst zusätzliche Muster-Rahmenvereinbarungen zu IT-Systemen und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz, sowie Muster zur Einführung von "Workation", einer Zeiterfassung, zur Bekämpfung von Rassismus im Unternehmen und zur Suchtmittelprävention.

Das Handbuch bietet Betriebsräten durch direkt einsetzbare Textbausteine, Formulierungsvorschläge und Checklisten praktische Hilfe und wertvolle Anleitung beim Abfassen der häufig komplexen Betriebsvereinbarungen.

Die Musterbetriebsvereinbarungen sind übersichtlich nach Themen geordnet, mit einer erläuternden Einführung und Hinweisen versehen. Sämtliche Vereinbarungen können über den im Buch enthaltenen Code abgerufen und heruntergeladen werden.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

(in Co-Autorenschaft mit Ariane Mandalka) Basiskommentar, Bund-Verlag 2025, 8. Auflage, 324 Seiten

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) mindert mit dem Elterngeld Einkommensausfälle durch Erziehungsleistungen. Mit der Elternzeit unterstützt es speziell Beschäftigte, mehr Zeit für Erziehungsleistungen zur Verfügung zu haben.

Kompakt und verständlich erläutert der Basiskommentar alle Regelungen und informiert detailliert über die aktuellen Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung, wie z.B. die neuen Regelungen, die im April 2024 und im Mai 2025 durch das Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft getreten sind.

Tarifliche Regelungen der Arbeitnehmerhaftung

Nomos, 1. Auflage 2024, 450 Seiten

Seine Rechtsprechung zum innerbetrieblichen Schadensausgleich hat das Bundesarbeitsgericht für tarifindisponibel erklärt. Diese Arbeit zeigt auf, dass sich die Praxis hiervon unbeeindruckt zeigt – zahlreiche Tarifverträge enthalten in unterschiedlichsten Spielarten zu Lasten der Arbeitnehmer haftungsverschärfende Regelungen. Die Arbeit leuchtet erstmals die Grenzen aus, wie weit und welche Haftungsregelungen in Tarifverträgen zulässig sind. Aus einer Betrachtung der den Voraussetzungen und Grenzen tarifdispositiven Rechts werden konkrete Regelungsgrenzen für unterschiedlichste Haftungskonstellationen hergeleitet. Diese Untersuchung bietet eine einmalige Orientierung zu Haftungsklauseln für Theoretiker und Praktiker der Tarifautonomie.

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld

Basiskommentar, Bund Verlag 2023 , 2. Auflage, 493 Seiten

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld wird für viele Unternehmen weiter ein Thema bleiben. Die postpandemische Krisensituation, kriegsbedingte Unterbrechungen von Lieferketten und die aktuell außergewöhnlich stark gestiegenen Energiekosten führen in zahlreichen Betrieben zu vorrübergehenden Auftragseinbrüchen und Arbeitsausfall. Das hat Auswirkung auf den Beschäftigungsbedarf. Verringern Arbeitgeber daraufhin (für alle oder einen Teil der Beschäftigten) die regelmäßige Arbeitszeit im Betrieb, spricht man von Kurzarbeit. Arbeiten Beschäftigte dadurch weniger, reduziert sich ihr Entgelt. Um den Ausfall teilweise auszugleichen, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Aufsätze und aufsatzgleiche Abhandlungen

Ankündigung: Einigungsstellenspruch zu Bonuszahlungen nur wirksam, wenn er mehr als „Fairness“ enthält

in: Arbeitsrecht im Betrieb

Eine Einigungsstelle darf die Festlegung von individuellen Bonusansprüchen nicht dem Arbeitgeber überlassen. Tut sie dies dennoch, ist der Spruch unwirksam.

BAG 24.02.2026 – 1 ABR 23/25

Rückzahlungsklauseln sind oft unwirksam

in: Arbeitsrecht im Betrieb 2026, Heft 6, S. 40-41.

Eine Rückzahlungsklausel für Fortbildungskosten ist dann unwirksam, wenn sie lediglich allgemein auf vom Arbeitnehmer zu vertretende Gründe verweist, ohne diese klar zu benennen. Eine solche Klausel benachteiligt den Arbeitnehmer unangemessen.

BAG - 21.10.2025 - 9 AZR 266/24

Darlegungslast bei Rückforderung von Entgeltfortzahlung und Kündigung

in: Arbeitsrecht im Betrieb 2025, Heft 10, S. 46

Auch wenn Arbeitnehmer*innen im Rahmen der Geltendmachung von Entgeltfortzahlung nach neuer BAG-Rechtsprechung höheren Darlegungsanforderungen unterliegen, kann sich der Arbeitgeber hierauf nicht in Rückforderungs- oder Kündigungsfällen berufen: Will der Arbeitgeber zu viel gezahltes Entgelt zurückfordern oder wegen angeblichen Betrugs kündigen, bleibt er in der Pflicht, konkret und greifbar zur fehlenden Arbeitsunfähigkeit bzw. Täuschung vorzutragen.

Keine passive Wahlberechtigung von Matrix-Führungskräften außerhalb ihres Stammbetriebs

in: Arbeitsrecht im Betrieb 2025, Heft 6, Seite 38-40

LAG Baden-Württemberg - Beschluss - 13.06.2024 - 3 TaBV 1/24

Einer Matrix-Führungskraft steht regelmäßig nur in ihrem Stammbetrieb, also dem Betrieb, dem sie arbeitsvertraglich zur regelmäßigen Arbeitsleistung zugeordnet ist, das Stimmrecht nach § 7 Satz 1 BetrVG zu.

In der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg geht es um die Wirksamkeit einer durch die Arbeitgeberin angefochtenen Betriebsratswahl.

Varia (eine Auswahl)

Beweisverwertungsverbote in Betriebsvereinbarungen

zurecht.blog - Beiträge zu Arbeits- und Sozialrecht

„Die Leistungs- und Verhaltenskontrolle ist ausgeschlossen“ – dieser Satz lässt sich in jeder Betriebsvereinbarung zu IT und KI finden. Betriebsräte investieren vor allem deswegen viel Zeit in Betriebsvereinbarungen zu IT und KI, weil sie damit die Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausschließen oder wenigstens eingrenzen möchten. Ihr Vertrauen ruht dabei oft auf diesem Satz. Das ist leider ein grober rechtlicher Irrtum.

Unklare Datenschutzerklärung führt zur Nichtigkeit des BEM-Verfahrens

in: Arbeitsrecht im Betrieb 2025, Heft 11, S. 45

Das LAG Baden-Württemberg stellt klar: Gerät eine datenschutzrechtliche Aufklärung zu weit oder diffus, ist kein ordnungsgemäßes BEM durchführbar, wird eine Kündigung dadurch unwirksam.

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.01.2025 – 15 Sa 22/24

Rezension zu: Pauly/Osnabrügge, "Handbuch Kündigungsrecht"

in: NZA 2024, Heft 21, S. 1483

Handbuch Kündigungsrecht

Hrsg. von Stephan Pauly und Stephan Osnabrügge. 6. Auflage (AnwaltsPraxis). – Bonn, Deutscher Anwaltverlag 2024. 1104 S., geb. Euro 109,–.
ISBN: 978-3-8240-1724-9

Keine rückwirkenden Ziele für Tantiemen

in: Arbeitsrecht im Betrieb 2024, Heft 6, S. 40-41

In der Praxis vernachlässigen Arbeitgeber sehr häufig vereinbarte Stichtagsregelungen bei Zielvereinbarungen für die Berechnung von Tantiemen. Dies kann teuer werden, denn rückwirkend sind Zielfestsetzungen nicht mehr möglich.

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.7.2023 – 2 Sa 150/22

Betriebsvereinbarungen (im Aufbau)

A-D

Altersteilzeit

Stand: 21.10.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung von Altersteilzeit wahlweise als Blockmodell oder als Ausgestaltung in Teilzeit.

Ankündigung: Arbeits- und Gesundheitsschutz

Ankündigung: Krankenrückkehrgespräche

Arbeitszeit

Stand: 29.10.2024

Musterbetriebsvereinbarung über ein Verfahren zur Anordnung sowie zur Leistung von Überstunden und über die Gewährung von Freizeitausgleich für geleistete Überstuden.

E-L

E-Learning

Stand: 05.11.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung einer E-Learning-Plattform.

Elternzeit und Pflegezeit

Stand: 05.11.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Ausgestaltung unterschiedlicher Anlässe der Teilzeit (Elternzeit, Familienzeit etc.).

Energiesparen

Stand: 05.11.2024

Gegenwärtig stehen viele Betriebe vor der Herausforderung, explodierenden Energiekosten zu begegnen. Diese Musterbetriebsvereinbarung enthält Regelungen zum betrieblichen Energiesparen.

Fahrtkostenzuschuss

Stand: 05.11.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung eines Fahrtkostenzuschusses für öffentliche Verkehrsmittel.

M-P

Microsoft 365

Stand: 06.11.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung von Microsoft 365 im Betrieb.

Mitarbeiterbeurteilung

Stand: 06.11.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung eines Systems der Mitarbeiterbeurteilung mit Auswirkungen auf das Gehalt.

Mitarbeiterkapitalbeteiligung

Stand: 06.11.2024

Musterbetriebsvereinbarung zur Einführung eines Systems für Mitarbeiterkapitalbeteiligung.

Mitarbeitermanagement, Einführung einer Software

Stand: 06.11.2024

Die Einführung einer Software zum Mitarbeitermanagement unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats. Die Anwendung berücksichtigt die wesentlichen Personalthemen wie Leistungsbeurteilung, Fort- und Weiterbildung und Zielvereinbarung, verknüpft diese und macht sie - unter Berücksichtigung der abgestuften Zugriffsberechtigungen - zur gleichzeitigen Einsicht verfügbar.

Q-Z

Qualifizierungsgeld

Stand: 19.11.2024

Das Qualifizierungsgeld wird mit dem neuen Aus- und Weiterbildungsgesetz mit Wirkung zum 1.4.2024 eingeführt. Diese Musterbetriebsvereinbarung dient der Ausgestaltung einer durch Qualifizierungsgeld geförderten Weiterbildung.

Qualifizierung und Personalentwicklung

Stand: 21.11.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Personalqualifizierung und Personalentwicklung.

Rassismusbekämpfung und -prävention

Stand: 04.08.2025

Musterbetriebsvereinbarung zur Prävention und Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Rufbereitschaft/Bereitschaftsdienst

Stand: 21.11.2024

Diese Musterbetriebsvereinbarung regelt die Einführung von Rufbereitschaft oder Bereitschaftsdienst im Betrieb.