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Als Beisitzer in Einigungsstellen werden wir ausschließlich auf Betriebsratsseite tätig.

Den Vorsitz von Einigungsstellen übernehmen wir, soweit wir den Betriebsrat nicht vertreten oder vertreten haben.

Unsere Muster-Betriebsvereinbarungen für fast alle Belange des betrieblichen Bedarfs publizieren wir im Haufe-Verlag. Hier werden unsere ausgewogenen Regelungsvorschläge bundesweit in tausenden Unternehmen von beiden Betriebsparteien als Verhandlungsgrundlage verwendet. Als Vorsitzender einer Einigungsstelle vermitteln und mediieren wir hier ausgewogene Lösungen für beide Betriebsparteien.