Arbeitsrechtskanzlei Wall

Gewerkschaften, Betriebsräte und Arbeitnehmer vertrauen auf unsere Spezialisierung und langjährige Erfahrung.

Kompetenzen Aktuelles

Wir beraten branchenübergreifend und grenzüberschreitend in allen Angelegenheiten des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.

Als hochspezialisierte Kanzlei gestalten wir das Arbeitsrecht auf Arbeitnehmerseite vornehmlich in kollektiven Vereinbarungen oder vertreten in außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. 

Wir bieten exzellente Beratung und – wenn sie erforderlich wird – auch strategische gerichtliche Vertretung auf höchstem Niveau.

Wir finden mit Ihnen in allen Belangen des Arbeitsrechts tragfähige Lösungen.

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Wir beantworten Ihre Fragen. Ein Erstgespräch ist kostenlos.

069 - 247 45 087 - 0

kanzlei@ra-wall.de

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Kompetenzen:

Gewerkschaften

Gewerkschaften stehen wir in tariflichen Verhandlungen ebenso wie in arbeitsgerichtlichen Tarifstreitigkeiten zur Seite. Hier sind nicht nur sehr spezielle Kenntnisse des Beschlussverfahrens gefragt, sondern oft auch eine sehr schnelle und präzise prozessuale Reaktion im einstweiligen Verfügungsverfahren. Hier antizipieren wir prozessual die Reaktion des Gegenübers mit Schutzschriften oder helfen dabei, gegnerische Einstweilige Verfügungen abzuwehren.

Betriebsräte / Personalräte

Betriebsräten bieten wir für ihre Arbeit einen direkten Draht, um vertrauensvoll, unkompliziert und schnell Rechtsfragen zu beantworten, um rechtssicher im betrieblichen Alltag agieren zu können. Daneben unterstützen wir Arbeitnehmervertretungen auf allen Ebenen in komplexeren Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen oder gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Arbeitnehmer

Wenn Sie eine Kündigung oder eine Abmahnung erhalten haben oder Bonusansprüche, Elternzeitansprüche, Beschäftigungsansprüche durchsetzen müssen, stehen wir Ihnen für eine erfolgreiche außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung zur Seite. Wenn einvernehmliche Verhandlungen eines Aufhebungsvertrages, einer Entsendung oder Geschäftsführer-Dienstvertrages auszuhandeln sind, beraten und verhandeln wir dies gerne für Sie. Ein erstes Telefonat, um zu entscheiden, ob Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen wollen, ist bei uns kostenlos.

Einigungsstellen

Als Beisitzer in Einigungsstellen werden wir ausschließlich auf Betriebsratsseite tätig. Im Einvernehmen zwischen Betriebsräten und Geschäftsleitungen übernehmen wir auch den Vorsitz von Einigungsstellen. Durch unzählige Musterbetriebsvereinbarungen zu allen betrieblich relevanten Themen, u.a. im Haufe-Verlag und im Bund-Verlag veröffentlicht, ist eine intensive und ausgewogene Vorbefassung mit den Interessen beider Seiten bereits gewährleistet.

Aktuelles

News

Arbeiten trotz Krankschreibung: Wann Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit entstehen können

28.08.2026 – Während derzeit über vermeintlich zu hohe Krankenstände diskutiert wird, zeigt ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen ein weiteres Spannungsfeld im Zusammenhang mit Krankschreibungen: Wer während einer fortbestehenden Krankschreibung bereits wieder arbeitet, kann damit später Zweifel an seiner Arbeitsunfähigkeit hervorrufen. LAG Niedersachsen (8. Kammer), Urteil vom 08.04.2026 – 8 SLa 571/25

News

Mensch statt KI – Büropersonal für Betriebsräte trotz Digitalisierung & KI

28.08.2026 – Arbeitgeber führen KI flächendeckend ein, um Personalkosten zu sparen. Einen besonders dreisten Versuch hat nun das LAG Schleswig-Holstein abgewehrt: Auch wenn der Arbeitgeber für die Arbeit des Betriebsrats Laptops, Diktiersoftware und KI zur Verfügung stellt, kann dies erforderliches Büropersonal für den Betriebsrat nicht ersetzen. Der Anspruch aus § 40 Abs. 2 BetrVG kann allenfalls etwas kleiner ausfallen.

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Wenn Sie ebenso für diese Idee eine Leidenschaft entwickeln können, engagiert und auf hohem Niveau aus dieser Idee Wirklichkeit werden lassen wollen, sind Sie bei uns wahrscheinlich  genau richtig gelandet.